Option 1

Entlastungsbetrag

  • Für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5)
  • Muss zu Hause gepflegt werden (ambulante Pflege)
  • Der Betrag wird monatlich von der Pflegekasse bereitgestellt
  • Sie zahlen meine Rechnung – und reichen sie bei Ihrer Pflegekasse ein
  • Die Pflegekasse erstattet Ihnen den Betrag
  • Alternativ: Direktabrechnung über eine Abtretungserklärung möglich
  • Nicht verbrauchte Beträge können auf Antrag übertragen werden
Option 2

Verhinderungspflege

  • Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5
  • Eine feste Pflegeperson (z.B. Ehepartner, Kind) ist eingetragen
  • Diese Pflegeperson fällt vorübergehend aus – z.B. durch Urlaub, Krankheit oder Arbeit
  • Ich übernehme die Begleitung in dieser Zeit
  • Der Jahresbetrag kann flexibel eingesetzt werden
  • Keine Wartezeit mehr – nutzbar direkt nach Pflegegradeinstufung
Option 3

Private Zahlung

  • Für alle, die keinen Pflegegrad haben
  • Oder wenn die Kassenleistungen bereits ausgeschöpft sind
  • Sie zahlen direkt – ohne Umweg über die Pflegekasse
  • Volle Flexibilität bei Umfang und Häufigkeit
  • Rechnung mit Kleinunternehmer-Hinweis, keine Mehrwertsteuer

Wichtig: Die gesetzlichen Regelungen zur Pflegeversicherung werden regelmäßig angepasst. Die Informationen auf dieser Seite geben den allgemeinen Stand wieder, ersetzen aber keine individuelle Beratung. Ich kläre Ihre konkrete Situation gerne gemeinsam mit Ihnen.

Nicht sicher, was für Sie gilt?

Ich erkläre Ihnen gerne, welche Möglichkeit in Ihrer Situation passt – persönlich und ohne Papierchaos.

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